Verfassung und Aufgaben
Die heutigen Statuten des Metropolitankapitels datieren vom 11. Februar 1999. Sie beruhen auf grundlegenden Vorgaben des Rechts, insbesondere der päpstliche Bulle De salute animarium von 1821, dem Preußenkonkordat von 1929, dem kirchlichen Gesetzbuch Codex Iuris Canonci von 1983 sowie einem Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz aus demselben Jahr. Inhaltlich regeln die Statuten insbesondere die Zusammensetzung und die Aufgaben des Metropolitankapitels. Aktuelle Statuten 2019
Die päpstliche Bulle De salute animarium vom 16. Juli 1821 ordnete im Einvernehmen mit dem König von Preußen die kirchlichen Verhältnisse neu. So wurden nicht nur die Diözesangrenzen neu festgelegt, sondern auch die Domkapitel wieder errichtet. Für die Zugehörigkeit zu diesen kam fortan – so wurde ausdrücklich verfügt – der Abstammung keine Bedeutung mehr zu. Das Paderborner Domkapitel umfasst seither insgesamt vierzehn Domkapitular-Stellen: Dompropst und Domdechant als Dignitäre, acht wirkliche (residierende) Domkapitulare und vier aus den Reihen der Landdechanten zu nehmende Ehrendomkapitulare (heute nichtresidierende Domkapitulare genannt). Hinzu kommen sechs Domvikare. Eine beabsichtigte finanzielle Absicherung des Domkapitels staatlicherseits durch Liegenschaften (das Domkapitel war ja durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 enteignet worden) wurde allerdings nicht vorgenommen, vielmehr den Domkapitularen Gehälter aus der Staatskasse zugesichert. Die Domkapitulare nahmen leitende Positionen in der Leitung der Diözese ein, einige gehörten immer auch der Professorenschaft der Philosophisch-Theologischen Hochschule (Rechtsnachfolgerin der alten Universität, heutige Theologische Fakultät) an. Zudem war einer der Domherren mit zwei Domvikaren für die Seelsorge in der dem Domkapitel inkorporierten Dompfarrei zuständig. Das Recht der freien Bischofswahl durch das Domkapitel, woran die nichtresidierenden Domkapitulare vollberechtigt beteiligt sind, bestätigt der Papst ausdrücklich.
Zusammen mit der Errichtung der Mitteldeutschen Kirchenprovinz und der Erhebung des Bistums Paderborn zum Erzbistum infolge des Preußenkonkordates von 1929 erhielt das Paderborner Domkapitel den Rang eines Metropolitankapitels. Zudem erfolgten einige rechtliche Modifikationen. So wird der Dompropst vom Metropolitankapitel gewählt, der Domdechant nach Anhörung des Metropolitankapitels vom Erzbischof ernannt; die einzelnen Domkapitular-Stellen verleiht der Erzbischof abwechselnd nach Anhörung oder mit Zustimmung des Metropolitankapitels. Das Bischofswahlrecht blieb erhalten, die möglichen Kandidaten jedoch auf einen päpstlichen Dreiervorschlag beschränkt, den dieser unter Würdigung der Dreierlisten erstellt, die das Metropolitankapitel und die anderen Bischöfe Preußens nach Eintritt der Vakanz des Erzbischöflichen Stuhles in Rom einreichen.
Nachdem die frühere Stellung des Domkapitels als Senat des Bischofs nach dem II. Vatikanischen Konzil gesamtkirchlich auf den Priesterrat übergegangen ist, gehört heute zu den Aufgaben des Paderborner Metropolitankapitels zunächst die Feier der Liturgie im Hohen Dom (v.a. Kapitelsamt, Stundengebet), ferner die Instandhaltung des Domes, der Kaiserpfalz und der Kurien am Domplatz. Hierzu kommt das Metropolitankapitel zu monatlichen Sitzungen zusammen. Als Konsultorenkollegium unterstützt das Domkapitel den Erzbischof bei der Aufsicht über die Vermögensverwaltung. Die einzelnen residierenden Domkapitulare sind in der Regel als Weihbischöfe oder als leitende Mitarbeiter des Generalvikariates und des Offizialates tätig, seit 2004 gehört auch wieder ein Professor der Theologischen Fakultät dem Metropolitankapitel an. Die nichtresidierenden Domkapitulare haben nicht nur eine Pfarrstelle inne, sondern üben darüber hinaus auch das Amt des Dechanten oder Regionaldekans aus. Bei den heutigen Ehrendomherren (ein reiner Ehrentitel) handelt es sich um Priester, die der Paderborner Kirche auf besondere Weise verbunden sind. Die 1998 aufgelöste Dompfarrei ging in der Innenstadtpfarrei St. Liborius auf.
Als Chorkleidung tragen die Domkapitulare seit 1859 aufgrund päpstlichen Privilegs violette Chorkleidung. Das als Amtszeichen an einer Kette getragene Kapitelskreuz zeigt auf einem Email auf der einen Seite das Bild des hl. Liborius, auf der anderen Seite das Kaiser Karls d. Großen.
Seit 1864 dient der Innenhof des Kreuzgangs den verstorbenen Domkapitularen als letzte Ruhestätte.
Text von Domkapitular Prof. Dr. Rüdiger Althaus